Die Erwerbsnebenkosten

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Die Erwerbsnebenkosten beim Grundstückskauf


Angenommen, Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie, um von dem Erlös ein anderes Objekt zu erwerben – die Gründe sind vielfältig wie das Leben: Veränderungen im Beruf, in der Familie; Nachwuchs, Trennung, altersgerechtes Wohnen oder einfach das Bedürfnis nach einem Tapetenwechsel. Unangenehm ist bei der Sache bekanntlich, dass hier die sog. „Erwerbsnebenkosten“ anfallen, und zwar in unserem Beispiel zweimal. Da grundsätzlich der Käufer belastet wird, fallen diese Kosten zu Ihren Lasten einmal an (beim Kauf des neuen Objekts).

Wie hoch sind diese Nebenkosten ?

Nehmen wir an, es geht um ein Baugrundstück zum Preis von 200.000,00 € und um die Baufinanzierung; dazu wird zusätzlich eine Grundschuld über 300.000,00 € bestellt. Die Notarkosten betragen ca. 2.500 € und die Eintragungsgebühren beim Grundbuch ca. 1.500 €. Behördliche Kosten fallen nur in geringem Umfang an, sofern nicht Vermessungskosten entstehen. Zwei Positionen sind von erheblichem Gewicht, nämlich die Grunderwerbsteuer (in Berlin z.Zt. 6,0 % und in Brandenburg z.Zt. 6,5 % des Kaufpreises) und eventuell die Kosten eines beauftragten Maklers, die in unserer Region meistens der Käufer zu zahlen hat, indem der Verkäufer den Abschluss von der Provisionsübernahme in Höhe von ca. 5 bis 7 % des Kaufpreises abhängig macht; ferner Gutachter- und Beraterkosten. Die Banken dürfen prinzipiell keine Extragebühren erheben.

Bei der Grunderwerbsteuer ist noch zu berücksichtigen, dass ein Bauvorhaben, das in keinem rechtlichen Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstücks steht, außer Betracht bleibt; was das Finanzamt nicht davon abhält, in dieser Frage nachzuhaken, um die „Bemessungsgrundlage“ zu erweitern. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.
Grob zusammengefasst lässt sich sagen, dass für Notar und Grundbuch zusammen nur ca. 1% bis 2 % des Kaufpreises anfallen, die Steuer nebst Gebühren jedoch ca. 7 % beträgt und ggf. die Maklerprovision und weitere Posten hinzukommen. Die Transaktionskosten sind mit mindestens 8 % bis 10 % des Kaufpreises zu kalkulieren.



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