Ehe- und Familienrecht

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Ehe- und Familienrecht

Zum Ehe- und und Familienrecht gehören u.a.:
  • Ausarbeitung und Beurkundung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen, Vermögenserwerb, -übertragung und -ausgleich Zuwendungen und Schenkungen Unterhaltsrecht und Altersvorsorge
  • Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft/Zusammenleben ohne Trauschein: Sorgerecht, Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Altersvorsorge, Sozialrecht. 
  • Scheidungsverfahren – Beratung und Durchführung
  • Unterhalt, elterliche Sorge, Auseinandersetzung des Vermögens
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung – Beratung und Beurkundung
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Familiensachen



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