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Erbrecht
Zum Erbrecht gehören u.a.:
- der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeklauseln; Beratung und Beurkundung
- der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft; Übertragungs- und Überlassungsverträge
- Erbscheinsanträgen
- der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche der Erben und Pflichtteilsberechtigten