Erbrecht

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Erbrecht

Zum Erbrecht gehören u.a.:
  • der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgeklauseln; Beratung und Beurkundung
  • der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft; Übertragungs- und Überlassungsverträge
  • Erbscheinsanträgen
  • der Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche der Erben und Pflichtteilsberechtigten 



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