Form des Testaments

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Handschriftliches oder notarielles Testament


Diese Frage wird häufig am Anfang einer Rechtsberatung im Erbrecht gestellt. In vielen Fällen erfüllt ein persönlich und von eigener Hand abgefasstes Testament seinen Zweck vollauf. Zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus Finanzen und Haushalt besteht und allein der Partner oder die Kinder erben sollen. Die aus unserer Sicht wichtigsten Gründe für ein notarielles Testament sind 

• komplizierte Familien- oder Vermögensverhältnisse erfordern Rechtskenntnisse bei der Testamentsgestaltung (Anordnung der Vor- und Nacherbfolge, Enterbung, Pflichtteilsfragen usw.)
• Grundbesitz; nur das notarielle Testament ersetzt den sonst für die Grundbuch-berichtigung erforderlichen Erbschein; dieser Weg ist wesentlich einfacher und i. d. R. auch kostengünstiger 
• die Sicherstellung des letzten Willens, besonders bei Alleinstehenden: das amtliche Verwahrsystem für notarielle Testamente verhindert zuverlässig, dass Urkunden verloren gehen oder unterdrückt werden.

Einzelheiten klärt ein Beratungsgespräch.



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