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Datenblatt Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Ehegatten bevollmächtigen sich häufig wechselseitig und zusätzlich z. B. ihre Kinder.

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Vollmachtgeber/in 1
Vollmachtgeber/in 2 (z. B. Ehegatte, bei wechselseitiger Vollmacht)
Art der Vollmacht

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Bevollmächtigte Personen
Besondere Wünsche

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