Erwerb von Immobilien

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Wie erwerbe ich eine Immobilie?


Die Finanzmarktkrise und wachsende Inflationssorgen haben das Interesse wieder auf die Immobilie als langfristige Vermögensanlage und als Baustein der Altersvorsorge gelenkt. Gleichwohl gilt, dass der Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Baugrundstücks ebenso wie die Übertragung von Grundbesitz auf den Partner oder die Kinder sorgfältig bedacht sein will.


Grundbesitz übertragen und überlassen

Die Übertragung und der Erwerb von Grundbesitz erfolgen einerseits durch Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Daneben sind die Fälle der „Überlassung“ von großer praktischer Bedeutung; hier besteht die Gegenleistung nicht wie beim Kauf in einer Geldzahlung. Es geht insbesondere um: 
  • die Schenkung und ähnliche Fälle der ehelichen und familiären Zuwendung und Anerkennung; auch Versorgungsverträge, zur Absicherung des Übertragenden durch Wohnrechte, Renten und ähnliches;
  • die sogenannte „vorweggenommene Erbfolge“, also die lebzeitige Vermögensübertragung auf die Erben, auch zur Steuervermeidung; um den Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter (Insolvenzfall, Sozialfall) und die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen;
  • die Auseinandersetzung von Miteigentümern, auch von Gesellschaften, Unternehmen und Gemeinschaftspraxen, unter Berücksichtigung von Abfindungs- und Ausgleichszahlungen;
  • sowie um die Ordnung der Vermögensverhältnisse und der Vermögensnachfolge durch Ehe- und Erbvertrag.
Sie machen sich Gedanken über Ihre Vermögensnachfolge? Gern besprechen wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und die Möglichkeiten der Ausgestaltung von Übertragungs-, Erb- und Auseinandersetzungsverträgen.


Die Aufgabe des Notars

Die Aufgabe des Notars ist es in erster Linie, für eine sachgerechte Vertragsgestaltung und die rechtssichere Vertragsdurchführung zu sorgen. Dazu gehören ein klarer Ablaufplan und die Vermeidung ungesicherter Vorleistungen. Bestehende Nutzungsverhältnisse und Grund-stückslasten ebenso wie Fragen der Übergabe und des baulichen Zustandes sollten konkret besprochen und geregelt werden. 
Nicht in die Zuständigkeit des Notars fällt die Auswahl eines geeigneten Objekts. Zu empfeh-len ist eine sorgfältige Besichtigung; manchmal bedarf es auch fachlicher Beratung und bau-technische Prüfung, etwa für geplante Umbauten. Ein wesentlicher Faktor ist der Kaufpreis. Auch wenn die gegenwärtig günstigen Kreditzinsen der Baufinanzierer und das nach wie vor verhaltene Preisniveau in unserer Region für den Erwerb einer Immobilie sprechen: Ent-scheidend sind die eigene Lebensplanung und die persönlichen wirtschaftlichen Möglichkei-ten. Dies sollte nicht aus dem Blick geraten.


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