Die Vorzüge des Erbvertrages

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Die Vorzüge des Erbvertrages


„Was wird, wenn einer von uns stirbt?“ 
Wer nicht einverstanden ist mit der gesetzlichen Erbfolge, hinterlässt häufig ein handgeschriebenes Testament. Das ist nicht zu beanstanden, wenn die Dinge einfach liegen. Sobald es komplizierter wird oder größere Ersparnisse, auch Grundbesitz betroffen sind, empfiehlt sich juristischer Rat. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass der Erbvertrag als echte Alternative zum gemeinschaftlichen Testament wenig bekannt ist.

Der Erbvertrag hat mehrere praktische Vorzüge:
  • er steht nicht nur Ehegatten und unverheirateten Paaren, sondern allen offen, und ist besonders geeignet zur Regelung der Vermögensnachfolge in der Familie über zwei oder drei Generationen;
  • hat (anders als das Ehegattentestament) echte Bindungswirkung;
  • lässt sich mit lebzeitigen Vereinbarungen, wie Ehevertrag, Scheidungsvorsorge oder Pflegeleistungen kombinieren;
  • schließt die Beratung und professionelle Formulierung durch den Notar und Registrierung im neuen (elektronischen) Testamentsregister ein. Die Kosten belaufen sich z. B. bei einem Urkundswert/Vermögen von 100.000 € auf einmalig ca. 500 €;
  • Und das Beste zum Schluss: Der Erbvertrag erspart den Erbschein, Verwahrungs- und Grundbuchkosten, und den damit verbundenen Aufwand. In meisten Fällen, zumal bei Grundbesitz ist der Erbvertrag die preisgünstigste Gestaltung.


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