Die Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanwalt und Notar Burkhard Weis
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Die Vorfälligkeitsentschädigung


Angenommen, Sie wollen Ihren Grundbesitz verkaufen. Der mit Grundschuld besicherte Bankkredit ist noch nicht abgelöst. Das Gesetz räumt Ihnen zwar ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf ein, erlaubt Ihrer Bank aber zugleich, Sie als Kreditnehmer mit einer Entschädigung zu belasten, um den „Zinsverlust“ der Bank infolge der vorzeitigen Rückzahlung und der heute historisch niedrigen Baufinanzierungszinsen auszugleichen. Je nach den Umständen können sich erhebliche fünfstellige Zusatzkosten zu Ihren Lasten ergeben.

Zwei Hinweise:

• Die Vorfälligkeitsentschädigung ist verhandelbar und wird deshalb von den Banken gern im letzten Moment (bei Kaufpreisfälligkeit) berechnet. Es empfiehlt sich, diese Berechnung bereits vor Kreditkündigung anzufordern und die Bedingungen der Kreditablösung sodann mit der Bank zu verhandeln. Eine entsprechende Verhandlungsoption kann auch im Grundstückskaufvertrag berücksichtigt werden.

• Die Rechtsprechung hat einen Anspruch auf „Sicherheitentausch“ anerkannt. Sofern Ihre Familie ein zweites Grundstück oder vergleichbare Sicherheiten besitzt, bietet sich ggf. die planmäßige Rückzahlung des Kredits ohne Kündigung zur Vermeidung der „Vorfälligkeitsentschädigung“ an.

Einzelheiten klärt ein Beratungsgespräch im Vorfeld des Grundbesitzverkaufs


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