Unterschied Anwalt und Notar

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Der Unterschied zwischen Notar und Anwalt

Notar

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden strenge Maßstäbe angelegt. Jeder Notar hat eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur seine fachliche Qualifikation, sondern auch seine soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen (z.B. dem Abschluss von Scheidungsvereinbarungen) sicherstellen soll. So darf zum Notar nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Zudem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein (§ 5 BNotO). Für die erstmalige Bestellung zum Notar gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO).

Notare unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die deren allgemeine Amtsführung regelmäßig überprüfen. Für Notare gelten ähnliche dienstrechtliche Vorschriften wie für Landesjustizbeamte und Richter. Sie unterliegen der Disziplinargewalt der jeweiligen Landesjustizverwaltung.

Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind die Notarinnen und Notare wie Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen. 

Während seines Berufslebens erhält sich der Notar seine fachliche und soziale Qualifikation. Das Gesetz verpflichtet ihn, sich kontinuierlich fortzubilden. 
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.

[Quelle: Homepage der Bundesnotarkammer http://www.bnotk.de]



Rechtsanwalt

Auch zum Rechtsanwalt darf nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz erlangt, d.h. die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Erfolg abgelegt hat. Im Unterschied zum Notar ist das berufsprägende Merkmal des Rechtsanwalts die parteiliche Interessenvertretung. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber (Mandanten) mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten und/oder außergerichtlich und gerichtlich vertreten. 

Rechtsanwälte dürfen vor allen Gerichten in Deutschland auftreten.Nur vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen bedarf es einer speziellen Zulassung.

Rechtsanwälte haben - bis auf Ausnahmen - in Deutschland das Rechtsberatungsmonopol.

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