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Recht · Beiträge und Hinweise

Vollzug im Grundbuch

Eine Hauptaufgabe des Notars besteht in der für beide Parteien rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrages von der Entwurfsfertigung bis zur Eigentumsumschreibung. Die Vertragsgestaltung bezweckt, das Risiko eines Nachteils oder gar eines Vermögensschadens sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer praktisch auszuschließen. Dies wird erreicht durch eine ausgewogene und transparente Vertragsgestaltung und die Möglichkeit, vor und im Beurkundungstermin einzelne Klauseln zu erörtern, anzupassen oder zu präzisieren.

Zu den bewährten Instrumenten einer sicheren Gestaltung gehören:


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