Eine Hauptaufgabe des Notars besteht in der für beide Parteien rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrages von der Entwurfsfertigung bis zur Eigentumsumschreibung. Die Vertragsgestaltung bezweckt, das Risiko eines Nachteils oder gar eines Vermögensschadens sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer praktisch auszuschließen. Dies wird erreicht durch eine ausgewogene und transparente Vertragsgestaltung und die Möglichkeit, vor und im Beurkundungstermin einzelne Klauseln zu erörtern, anzupassen oder zu präzisieren.
Zu den bewährten Instrumenten einer sicheren Gestaltung gehören:
- Die Fälligkeit des Kaufpreises hat zur Voraussetzung, dass eine den Eigentumserwerb des Käufers absichernde Eigentumsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.
- Die Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
- Die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer wird erst beantragt, wenn der Verkäufer die Kaufpreiszahlung bestätigt und durch Kontoauszug belegt hat, sowie unter weiteren rechtlichen Voraussetzungen, wie der Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer.