Recht · Beiträge und Hinweise
Die Vorfälligkeitsentschädigung
Zwei Hinweise:
• Die Vorfälligkeitsentschädigung ist verhandelbar und wird deshalb von den Banken gern im letzten Moment (bei Kaufpreisfälligkeit) berechnet. Es empfiehlt sich, diese Berechnung bereits vor Kreditkündigung anzufordern und die Bedingungen der Kreditablösung sodann mit der Bank zu verhandeln. Eine entsprechende Verhandlungsoption kann auch im Grundstückskaufvertrag berücksichtigt werden.
• Die Rechtsprechung hat einen Anspruch auf „Sicherheitentausch“ anerkannt. Sofern Ihre Familie ein zweites Grundstück oder vergleichbare Sicherheiten besitzt, bietet sich ggf. die planmäßige Rückzahlung des Kredits ohne Kündigung zur Vermeidung der „Vorfälligkeitsentschädigung“ an.
Einzelheiten klärt ein Beratungsgespräch im Vorfeld des Grundbesitzverkaufs