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Recht · Beiträge und Hinweise

Zuwendung unter Ehegatten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2006 zu entscheiden, ob die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück während der Ehe bei vereinbarter Gütertrennung eine Schenkung mit der Folge ist, dass diese bei grobem Undank widerrufen, also insbesondere zurückgefordert werden kann, wenn der beschenkte Ehegatte die Scheidung betreibt.
Der BGH entschied, dass eine Zuwendung unter Ehegatten keine Schenkung, sondern eine ehebezogene Zuwendung ist, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde. Dass die Zuwendung in diesem Sinne der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollte, bedarf der tatrichterlichen Feststellung.

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