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Die wichtigsten Gebiete sind:
- Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte etc.
- Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen etc.
- Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.
- Gründungen von GmbHs, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, etc.
Der Notar ist verpflichtet, unparteilich zu sein. Jeder hat das Recht, zu einem Notar seiner Wahl zu gehen.
Häufige Fragen: